Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Geltung der Bedingungen
Unsere Lieferungen und Angebote erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im folgenden AGB),
welche somit auch für alle künftigen Geschäftsbedingungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart wurden, gültig sind. Entgegenstehende oder von unseren AGB abweichende Bedingungen des Auftraggebers erkennen wir nicht an, es sei denn, wir hätten ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt. Unsere AGB gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder von unseren AGB abweichender Bedingungen des Auftraggebers die Lieferung an den Auftraggeber vorbehaltlos ausführen.
2. Angebot/Angebotsunterlagen/Vertragsschluß
Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich.
Verträge sind schriftlich zu
schließen. Soweit in diesem Vertrag nicht
ausdrücklich etwas anderes bestimmt oder in
Bezug genommen ist, haben wir dem Auftraggeber
keine Zusagen gemacht. An Abbildungen,
Zeichnungen, Kalkulationen,
Mustern und sonstigen Unterlagen behalten
wir uns unsere Eigentums- und Urheberrechte
vor. Dies gilt auch für solche schriftlichen
Unterlagen, die als "vertraulich"
bezeichnet sind. Vor jeglicher Weitergabe an
dritte Personen bedarf der Auftraggeber
unserer ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung.
Die Abbildungen, Zeichnungen,
Kalkulationen, Muster und sonstigen
Unterlagen dürfen ohne unsere schriftliche
Zustimmung nicht außerhalb des konkret
geschlossenen Vertrages verwendet werden.
3. Preise
Preise sind freibleibend und auch für Nachbestellungen
nicht verbindlich. Es gelten die
jeweils vereinbarten Preise. Preisangaben
verstehen sich ab Werk Herford zzgl. der
gesetzlichen Umsatzsteuer. übersteigt der
Rechnungswert einer Bestellung Û E 250,00
(netto), erfolgt die Lieferung frachtfrei deutscher
Empfangsstation, frachtfrei deutscher
Grenze bzw. deutschem Hafen bei Exportlieferungen,
wobei wir uns die Wahl der preisgünstigsten
Versandart vorbehalten. Verpackungskosten
und Mehrkosten für besondere
Vorschriften, Eilversand und Versicherung
gehen zu Lasten des Auftraggebers.
Bei Aufträgen unter E 75,00 (netto)
Rechnungswert werden E 10,00 Bearbeitungsgebühr
in Rechnung gestellt. Bei Änderungen,
die bei Vertragsabschluß nicht bekannt
waren oder nachträglichen Sonderwünschen
folgt eine gesonderte Berechnung.
4. Lieferung/Gefahrübergang
Wir sind zu Teillieferungen in zumutbarem
Umfang berechtigt, ferner sind wir berechtigt,
fertigungs- bzw. verpackungsbedingte Mehroder
Mindermengen bis zu 10% der Gesamtauftragsmenge
zu liefern.
Lieferung erfolgt grundsätzlich "ab Werk". Die
Gefahr geht mit der Verladung der Ware auf
den Auftraggeber über, auch wenn frachtfreie
Lieferung vereinbart ist und/oder der Versand
mit unseren eigenen Fahrzeugen erfolgt. Für
Beschädigungen oder Verluste während der
Beförderung haften wir nur im Rahmen der
Ziff. 9 dieser AGB. Sofern der Auftraggeber es
wünscht, werden wir für die Lieferung eine
Versicherung gegen Transportschäden abschließen;
die insoweit anfallenden Kosten
trägt der Auftraggeber.
5. Lieferzeit
Liefertermine werden von uns mit der gebotenen
Sorgfalt festgelegt und unter Zugrundelegung
eines normalen Ablaufs der Fertigung
genannt. Die Lieferzeit beginnt erst nach vollständiger
Klärung aller Einzelheiten (speziell
technischer), die mit dem Auftrag zusammenhängen.
Im Falle höherer Gewalt oder bei Eintritt unvorhersehbarer
außergewöhnlicher Ereignisse,
die wir trotz Beachtung der nach den
Verhältnissen des Einzelfalles erforderlichen
Sorgfalt nicht abwenden konnten (auch wenn
sie beim Vorlieferanten eingetreten sind), z.B.
Streik, Aussperrung, Betriebsstörungen, nachträglich
eingetretene Materialbeschaffungsschwierigkeiten,
Ausschuß bei einem wichtigen
Arbeitsstück, behördliche Anordnungen
u.s.w., verlängert sich die Lieferfrist um die
Dauer der Behinderung zzgl. einer angemessenen,
unseren betrieblichen Erfordernissen
gerecht werdenden Anlaufzeit. Dauert die
Behinderung länger als 2 Monate oder wird
uns die Lieferung oder Leistung unverschuldet
unmöglich, sind beide Parteien berechtigt,
vom Vertrag zurückzutreten.
Aufträge, welche von Auftraggebern erteilt
werden, die ihren Sitz außerhalb der Europäischen
Union haben, werden von uns erst
ausgeführt, wenn ein unwiderrufliches
Akkreditiv vorliegt. Die Lieferfrist verlängert
sich entsprechend.
Wir sind berechtigt, solange der Auftraggeber
fällige Zahlungsverpflichtungen aus vorangegangenen
Lieferungen ohne Berechtigung
nicht vollständig erfüllt hat, die Lieferung zu
verweigern.
6. Zahlungsbedingungen
Soweit nicht anders vereinbart, sind unsere
Rechnungen innerhalb von 10 Tagen mit 2%
Skonto oder innerhalb von 30 Tagen netto ab
Rechnungsdatum zahlbar. Eine Zahlung gilt
erst dann als erfolgt, wenn wir über den
gesamten Betrag verfügen können. Im Falle
von Schecks gilt die Zahlung erst als erfolgt,
wenn der Scheck endgültig eingelöst wird.
Wechselzahlungen werden grundsätzlich
nicht angenommen.
Gegen Ansprüche unsererseits kann der
Auftraggeber nur dann aufrechnen oder ein
Zurückbehaltungsrecht geltend machen,
wenn die Gegenansprüche des Auftraggebers
unbestritten, von uns anerkannt oder rechtskräftig
festgestellt worden sind. Für das
Zurückbehaltungsrecht gilt dieses jedoch
nicht, wenn es auf dem selben Vertragsverhältnis
beruht.
7. Eigentumsvorbehalt
(a) Wir behalten uns das Eigentum an der
von uns gelieferten Ware bis zum Eingang
aller Zahlungen aus dem Vertrag einschließlich
aller Nebenforderungen vor. Bei
laufender Geschäftsverbindung bleibt die
Ware bis zur vollen Bezahlung unserer
sämtlichen bestehenden und künftigen
Forderungen gegen den Auftraggeber in
unserem Eigentum, insbesondere auch
bis zum vollen Ausgleich eines anerkannten
Kontokorrentsaldos mit dem Auftraggeber.
Bei Zahlung durch Scheck besteht
der Eigentumsvorbehalt solange, bis der
Betrag uns Gutgeschrieben ist und der
Käufer sämtliche Nebenkosten erstattet
hat.
Bei vertragswidrigen Verhalten des
Auftraggebers, insbesondere bei
Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, die
Kaufsache zurückzunehmen. In der
Zurücknahme der Kaufsache durch uns
liegt ein Rücktritt vom Vertrag. Wir sind
nach Rücknahme der Kaufsache zur
deren Verwertung befugt, der Verwertungserlös
ist auf die Verbindlichkeiten
den Auftraggebers - abzüglich
angemessener Verwertungskosten -
anzurechnen.
(b) Der Auftraggeber ist verpflichtet, die
gelieferte Ware pfleglich zu behandeln;
insbesondere ist er verpflichtet diese auf
eigene Kosten gegen Feuer-,Wasser- und
Diebstahlsschäden ausreichend zum
Neuwert zu versichern. Sofern Wartungsund
Inspektionsarbeiten erforderlich sind,
muß der Auftraggeber diese auf eigene
Kosten rechtzeitig durchführen.
Der Auftraggeber hat uns unverzüglich
schriftlich zu benachrichtigen, wenn die
gelieferte Ware beschädigt, abhanden
gekommen, gepfändet oder sonstigen
Eingriffen Dritter ausgesetzt ist. Soweit
der Dritte nicht in der Lage ist, uns die
gerichtlichen und außergerichtlichen
Kosten der Geltendmachung unseres
Eigentums zu erstatten, haftet der
Auftraggeber für den uns entstandenen
Ausfall.
(c) Der Auftraggeber ist zur Weiterveräußerung
und Weiterverarbeitung der
gelieferten Ware im ordentlichen Geschäftsverkehr
berechtigt. Die Forderungen
des Auftraggebers gegenüber seinen
Abnehmern aus der Weiterveräußerung
der gelieferten Ware tritt der Auftraggeber
schon jetzt in Höhe des mit uns vereinbarten
Kaufpreises für die gelieferte Ware
(einschl. Umsatzsteuer) an uns ab. Nimmt
der Auftraggeber die Kaufpreisforderung
in ein Kontokorrentverhältnis mit seinem
Abnehmer auf, tritt er auch die sich hieraus
ergebende Saldoforderung an uns ab.
Die Abtretung umfaßt auch die aus einem
sonstigen Rechtsgrund (Versicherung,
unerlaubte Handlung, Ausgleich für
Rechtsverlust, etc.) bzgl. der gelieferten
Ware entstehenden Forderung. Diese
Abtretung gilt unabhängig davon, ob die
Allgemeine Geschäftsbedingungen
gelieferte Ware ohne oder nach Bearbeitung
weiterverkauft worden ist. Wir
nehmen die Abtretung hiermit an.
(d) Der Auftraggeber bleibt zur Einziehung
der Forderung auch nach deren Abtretung
ermächtigt. Unsere Befugnis, die
Forderung selbst einzuziehen, bleibt
davon unberührt. Wir werden jedoch die
Forderung nicht einziehen, solange der
Auftraggeber seinen Zahlungsverpflichtungen
aus den vereinnahmten Erlösen
nachkommt, nicht in Zahlungsverzug ist
und insbesondere kein Antrag auf
Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt
ist oder Zahlungseinstellung vorliegt.
Ist aber dies der Fall, so können wir
verlangen, daß der Auftraggeber uns die
abgetretenen Forderungen und deren
Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug
erforderlichen Angaben macht, die dazugehörigen
Unterlagen aushändigt und
den Schuldnern (Dritten) die Abtretung
mitteilt.
(e) Die Verarbeitung oder Umbildung der
gelieferten Ware wird stets für uns vorgenommen.
Die verarbeitete Ware dient zu
unserer Sicherung nur in Höhe des
Wertes der gelieferten Ware. Sofern die
gelieferte Ware mit anderen, uns nicht
gehörenden Gegenständen verarbeitet
oder verbunden wird, erwerben wir das
Miteigentum an der neuen Sache im
Verhältnis des objektiven Wertes unserer
gelieferten Ware (Faktura-Endbetrag einschließlich
Umsatzsteuer) zu dem der
anderen bearbeiteten Gegenstände zur
Zeit der Verarbeitung oder Verbindung.
Sofern die Verarbeitung in der Weise
erfolgt, daß die neue Sache als Hauptsache
anzusehen ist, gilt als vereinbart,
daß der Auftraggeber uns anteilmäßig
Miteigentum überträgt und das so entstandene
Miteigentum für uns unentgeltlich
verwahrt.
(f) Wird die Kaufsache mit anderen, uns
nicht gehörenden Gegenständen untrennbar
vermischt, so erwerben wir das
Miteigentum an der neuen Sache im
Verhältnis des objektiven Wertes der
gelieferten Ware (Faktura-Endbetrag, einschl.
Umsatzsteuer) zu den anderen vermischten
Gegenständen zum Zeitpunkt
der Vermischung. Erfolgt die Vermischung
in der Weise, daß die Sache des
Auftraggebers als Hauptsache anzusehen
ist, so gilt als vereinbart, daß der Auftraggeber
uns anteilmäßig Miteigentum überträgt.
Der Auftraggeber verwahrt das so
entstandene Alleineigentum oder
Miteigentum für uns.
(g) Der Auftraggeber tritt uns auch die
Forderungen zur Sicherung unserer
Forderungen gegen ihn ab, die durch die
Verbindung der gelieferten Ware mit
einem Grundstück gegen einen Dritten
erwachsen.
(h) Wir verpflichten uns auf Anforderung des
Auftraggebers, die uns zustehenden
Sicherheiten auf Verlangen des Auftraggebers
insoweit freizugeben, als der realisierbare
Wert unserer Sicherheiten, die
zu sichernden Forderungen um mehr als
20% übersteigt.
8. Gewährleistung
(a) Mängelansprüche des Auftraggebers
setzen voraus, daß dieser seinen nach § 3
77 HGB geschuldeten Untersuchungsund
Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß
nachgekommen ist. Eine unerhebliche
Abweichung der gelieferten Ware von der
vereinbarten oder üblichen Beschaffenheit
begründet keine Mängelrechte des
Auftraggebers.
Mängelansprüche uns gegenüber
bestehen nicht, bei unsachgemäßer
Behandlung, überbeanspruchung und
bei Instandsetzungsarbeiten durch den
Auftraggeber oder durch von ihm
Beauftragte, sofern wir vorher nicht
entsprechend zugestimmt haben. Für die
Güte und Qualität von vom Auftraggeber
beigestellten Produkten ist allein der
Auftraggeber verantwortlich.
(b) Ist die gelieferte Ware mangelhaft, haben
wir nach unserer Wahl den Mangel
zu beseitigen oder eine mangelfreie
Sache zu liefern (Nacherfüllung). Sind wir
zur Mängelbeseitigung oder Ersatzlieferung
nicht bereit oder in der Lage,
verzögert sich diese über ein von dem
Auftraggeber gesetzte angemessene Frist
von mind. 2 Wochen hinaus oder schlägt
die Mängelbeseitigung oder Ersatzlieferung
in sonstiger Weise fehl oder
ist uns unzumutbar, so ist der
Auftraggeber nach seiner Wahl berechtigt
vom Vertrag zurückzutreten oder eine
entsprechende Minderung des Kaufpreises
vorzunehmen. Schadensersatzansprüche
sind vorbehaltlich der Ziff. 9
dieser Bedingungen ausgeschlossen. Für
die Nacherfüllung hat der Auftraggeber
uns eine angemessene Frist von mind.
2 Wochen zu setzen.
(c) Soweit der Auftraggeber Mängelansprüche
gegen uns aufgrund von öffentlichen
Äußerungen unsererseits, unserer
Vorlieferanten oder Gehilfen insbesondere
in der Werbung oder Kennzeichnung
über bestimmte Eigenschaften geltend
macht (§ 434 Abs.1 Satz 3 BGB), trägt der
Auftraggeber die Beweislast dafür, daß
diese Äußerung kausal für seinen Kaufentschluß
war.
(d) Für Äußerungen und Werbeaussagen
Dritter wird nicht gehaftet.
(e) Mängelansprüche verjähren innerhalb
eines Jahres seit der Ablieferung der
Sache.
(f) Wir tragen nur die angemessenen Aufwendungen
der Nacherfüllung, max. bis
zur Höhe des Kaufpreises. Aufwendungen
der Nacherfüllung, die dadurch entstehen,
daß die gelieferte Ware an einen
anderen Ort als den Geschäftssitz des
Auftraggebers verbracht wird, trägt der
Auftraggeber.
9. Haftung, Rücktritt
(a) Schadensersatzansprüche gegen uns und
unsere Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter,
Vertreter und Erfüllungsgehilfen
sind unabhängig vom Rechtsgrund, insbesondere
aufgrund Unmöglichkeit, Verzug,
mangelhafter Leistung, Verletzung von
vertraglichen Nebenpflichten, sonstiger
Pflichten aus dem Schuldverhältnis und
unerlaubter Handlung ausgeschlossen.
Dies gilt nicht für Schäden aus der
Verletzung des Lebens, des Körpers und
der Gesundheit. Für sonstige Schäden gilt
dieser Haftungsausschluß nicht, wenn
diese auf einer vorsätzlichen oder grob
fahrlässigen Pflichtverletzung durch uns
oder dem unserer leitenden Angestellten
beruhen, eine wesentliche Vertragspflicht
(Kardinalpflicht - insbesondere vertragliche
Hauptleistungspflicht -) verletzt wurde
oder eine sonstige, nicht als wesentliche
Vertragspflicht einzustufende Pflicht, vorsätzlich
oder grob Fahrlässig durch einfache
Erfüllungsgehilfen verletzt wurde. Bei
Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht
oder vorsätzlicher oder grob fahrlässiger
Verletzung einer sonstigen Pflicht
durch einfache Erfüllungsgehilfen ist die
Haftung jedoch der Höhe nach auf den
typisch vorhersehbaren Schaden begrenzt.
Bei Ansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz
gilt der Haftungsausschluß
ebenso nicht, sowie wenn es
um Ansprüche geht, die von einer Garantie
unsererseits umfaßt sind.
(b) Soweit der Auftraggeber anstelle von
Schadensersatz statt der Leistung von
uns Ersatz der Aufwendungen verlangt,
die er im Vertrauen auf den Erhalt der
Leistung gemacht hat (§ 284 BGB), sind
diese Aufwendungen der Höhe nach auf
solche Aufwendungen begrenzt, die ein
vernünftiger Dritter gemacht hätte.
(c) Der Auftraggeber ist bei einer nicht in
einer mangelhaften Leistung bestehenden
Pflichtverletzung durch uns nur bei einem
Verschulden unsererseits berechtigt, vom
Vertrag zurückzutreten.
10. Erfüllungsort/Gerichtsstand/anwendbares Recht
Alleiniger Erfüllungsort und Gerichtsstand ist
bei allen sich aus dem Vertragsverhältnis mittelbar
oder unmittelbar ergebenden Streitigkeiten
unser Sitz. Es gilt das Recht der
Bundesrepublik Deutschland.
11. Schlußbestimmungen
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB
ganz oder teilweise nicht Vertragsbestandteil
geworden sein oder unwirksam sein oder
werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der
übrigen Bestimmungen nicht berührt. Der
Nachdruck unserer Katalog- und Preisunterlagen
ist nicht erlaubt, auch nicht auszugsweise.
Ausnahmen bedürfen unserer vorherigen
schriftlichen Zustimmung. Der Auftraggeber
ist nicht berechtigt, seine Ansprüche
aus dem Vertrag abzutreten.